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Keine Konsonanzen
ohne Regeln.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich


Alle Leistungen von kon-sonanz, nachfolgend Unternehmer genannt, richten sich an Verbraucher und Unternehmer im Sinne der §§ 13, 14 BGB, nachfolgend Besteller genannt, gleichermaßen, soweit nicht nachfolgende Bestimmungen Abweichendes vorsehen.


Vertragsabschlüsse zwischen Unternehmer und Besteller unterliegen ausschließlich den jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Unternehmers.


Angebot nach Spezifikation des Bestellers


Sämtliche Angebote sind stets freibleibend; sämtliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung.


Die zur Angebotserstellung notwendigen Vorlagen und Angaben sind jeweils vom Besteller kostenfrei zu liefern. Die Leistungsanfrage nebst Vorlagen und Angaben des Bestellers ist bzw. wird nach ggf. notwendigen weiteren Spezifikationen Grundlage für das Angebot des Unternehmers und bei Annahme Vertragsgegenstand.


Erstellung von Notensatz


Der Notensatz erfolgt ausschließlich nach Vorlagen und Angaben des Bestellers. Für die Qualität der Vorlagen und Angaben sowie des verwendeten Trägermediums ist der Besteller verantwortlich. Das Risiko u.a. von Unklarheiten und Undeutlichkeiten trägt der Besteller. Es werden keine Unikate und/oder Originale angenommen.


Im Angebot ist ein Korrekturdurchgang enthalten. Autorkorrekturen werden mit einem Stundensatz von EUR 40,– berechnet.


Vor endgültiger Fertigstellung erhält der Besteller einen Probeausruck des Notensatzes zur Abnahme. Soweit Änderungen/Ergänzungen erforderlich und berechtigt sind, hat der Besteller diese dem Unternehmer umgehend schriftlich mitzuteilen. Der Unternehmer ist berechtigt, dem Besteller hierzu eine angemessene Frist zu setzen.


Lieferformat: In Absprache mit dem Besteller in elektronischer oder Papierform. Eine Sicherungskopie verbleibt beim Unternehmer. Der Notensatz erfolgt mit Software des technisch neuesten Standes. Ansprüche auf Verwendung bestimmter Software bestehen nicht. Kompatibilitätsprobleme gehen zu Lasten des Bestellers.


Verwertungs- und Nutzungsrechte: Berechtigter Inhaber sämtlicher notwendiger Rechte an den zu bearbeitenden Vorlagen, Noten, Texten, Tonträgern / Dateien, gleich welcher Art, und Musikstücken ist der Besteller. Der Besteller versichert darüber hinaus auch, dass keine sonstigen Rechte anderer Personen oder Dritter (Copyright, GEMA, o.ä.) einer Notation oder Transkription eines Notenwerkes entgegen stehen. Sofern Rechte Dritter berührt sind oder sein könnten, obliegt es dem Besteller, Genehmigungen einzuholen. Der Besteller hat etwaige Nutzungsentgelte zu entrichten (z.B. GEMA). Für Rechtsverletzungen haftet ausschließlich der Besteller und stellt den Unternehmer bereits jetzt von allen etwaigen Ersatz- oder Unterlassungsforderungen Dritter frei.


Weitere allgemeine Geschäftsbedingungen: Vertragsschluss


An das Angebot ist der Unternehmer drei Monate gebunden, soweit nichts anderes vereinbart wurde.Der Besteller nimmt das Angebot schriftlich oder mit Zahlung der Vorauskasse an.


Zahlung / Vorkasse


Bei Zahlung nach Lieferung und bei Beträgen bis EUR 50,– ist der Gesamtbetrag sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Im Falle einer vereinbarten Vorauszahlung ist der Unternehmer bis zum Zahlungseingang von der Leistungspflicht befreit. Die Zahlung der Vorauskasse gilt zugleich als Zustimmung und Veranlassung des Unternehmers zur Leistung durch den Besteller im Sinne des § 312d Absatz 3 BGB.


Es wird auf Rechnung gezahlt. Als Zahlungsziel werden zehn Tage ab Rechnungsdatum veranschlagt. Bei größeren Aufträgen (ab EUR 750,–) werden Teilzahlungen in Höhe von 20% Anzahlung, 40% bei Fertigstellung der Partitur und 40% bei Fertigstellung der Stimmenauszüge vereinbart. Der Besteller erhält über jede Teilzahlung eine gesonderte Rechnung.


Bei Zahlungsverzug muss gemahnt werden. Dadurch entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von 4% des Auftragswertes.


Lieferung


Geliefert wird nach den Spezifikationen des Bestellers, die zuvor schriftlich fixiert wurden.


Die Lieferung erfolgt ab Sitz des Unternehmers an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Der Unternehmer ist berechtigt, Teillieferungen durchzuführen. Lieferfristen verstehen sich nur als Zirkafristen.


Der Unternehmer übernimmt keine Haftung, wenn er seinerseits abhängig der Lieferung von Dritten ist. Dies gilt insbesondere für Druckaufträge. Weitergehende Rechte des Bestellers, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen. Wird die Lieferung aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, verzögert, so ist der Unternehmer berechtigt, die durch die Verzögerung eventuell entstehenden Kosten beim Besteller zu erheben. Verzug und Ausbleiben (Unmöglichkeit der Lieferung) hat der Unternehmer so lange nicht zu vertreten, als ihn, seinen Erfüllungsgehilfen und Vorlieferanten kein Verschuldensvorwurf trifft.


Ereignisse höherer Gewalt und vom Unternehmer nicht zu vertretende Notlagen berechtigen den Unternehmer vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, oder Lieferungen hinauszuschieben. Teillieferungen und Abrechnung von Teilleistungen sind in zumutbarem Umfang grundsätzlich zulässig, sofern für den Besteller eine mindestens teilweise Nutzung möglich ist.


Gefahrenübergang und Versand


Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Post/Paketdienst auf den Besteller über. Der Versand erfolgt auf Rechnung des Bestellers. Die Verpackungs- und Versandkosten werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Die Ware wird auf Wunsch und Kosten des Bestellers versichert.


Eigentumsvorbehalt


Die Ware (auch Probeausdrucke) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Unternehmers. Sie darf weder verpfändet, übereignet, vermietet oder verliehen werden. Bei einer Pfändung durch Dritte verpflichtet sich der Besteller, den Unternehmer unverzüglich zu benachrichtigen und sämtliche etwaigen Interventionskosten zu tragen. Für Schäden irgendwelcher Art an gelieferten Produkten haftet bis zur vollständigen Bezahlung auch ohne Verschulden der Besteller.


Soweit Nutzungsrechte übertragen werden, erfolgt die Übertragung erst mit vollständiger Zahlung.


Sicherungskopien, Nachbestellung


Der Unternehmer ist berechtigt, angemessene Datensicherungen gleich welcher Art vorzunehmen und diese bis zu zwei Jahre nach Lieferung zu verwahren. Eine darüber hinausgehende Verwahrpflicht besteht nicht. Bei Datenverlust auf Seiten des Bestellers ist eine Nachbestellung einer Kopie der Datensicherung gegen die jeweils branchenübliche Vergütung möglich.


Haftung, Gewährleistung


Der Besteller hat die Lieferung umgehend auf Fehler zu untersuchen und diese sofort anzuzeigen. Der Unternehmer haftet nicht für Transportschäden.


Mängel oder Fehler der Leistung werden durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach Wahl des Unternehmers behoben. Die Nachbesserungsfrist beträgt mindestens vier Wochen ab Nachbesserungsverlangen. Zur Mängelbeseitigung hat der Besteller dem Unternehmer die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, insbesondere den beanstandeten Gegenstand zur Verfügung zu stellen. Anderenfalls entfällt die Gewährleistung. Der Unternehmer kann jedoch nicht haftbar gemacht werden für Mängel die durch Drittfirmen oder Lieferanten vom Unternehmer zu verantworten sind. Die Mängelhaftung ist bei Bestellern, die Unternehmer sind, auf ein Jahr beschränkt, im Übrigen auf zwei Jahre.


Das Recht auf Minderung ist ausgeschlossen, soweit kein erheblicher Sachmangel oder eine erhebliche Pflichtverletzung des Unternehmers zu beobachten ist.


Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Besteller nur innerhalb dieses Vertragsverhältnisses und nur für den Fall zu, dass dem Unternehmer selbst eine grobe Vertragsverletzung vorzuwerfen ist oder dieser für eine mangelhafte Leistung bereits den Teil des Entgeltes erhalten hat, der dem Wert der Leistung entspricht.


Die Haftung des Unternehmers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, und zwar bei Vorsatz und bei Übernahme einer Garantie bezüglich der jeweils garantierten Beschaffenheit in voller Höhe, bei grober Fahrlässigkeit in Höhe des vorhersehbaren und typischen Schadens, der durch die Sorgfaltspflicht verhindert werden sollte, in allen anderen Fällen nur aus Verletzung einer so wesentlichen Pflicht (Kardinalspflicht), dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, und zwar auf Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens, jedoch pro Einzelschadensfall höchstens bis zum Auftragswert.


Unternehmerrücktritt


Der Unternehmer behält sich das Recht vor, bei Leistungshindernissen von dem Vertrag im Ganzen oder teilweise aufgrund höherer Gewalt, Unmöglichkeit oder Betriebsstörung zurückzutreten, soweit ihm nicht zumindest grobe Fahrlässigkeit an dem Leistungshindernis vorzuwerfen ist.


Der Unternehmer behält sich das Rücktrittsrecht ferner vor, soweit ihm Umstände bekannt werden, die insbesondere die urheberrechtliche Berechtigung des Bestellers fraglich erscheinen lassen.


Gerichtsstand


Als Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Vertragsparteien gilt der Sitz des Unternehmers.


Datenschutz


Die im Rahmen der Vertragsbeziehung bekannt gewordenen persönlichen Daten dürfen für interne Zwecke und auf Grundlage der datenschutzrechtlichen Bestimmungen maschinell verarbeitet, gespeichert und weitergegeben werden.


Eine Weitergabe darf nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur dann erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Unternehmers erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange des Bestellers nicht beeinträchtigt werden.


Schlussbestimmungen


Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts. Jegliche Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.


Sollten Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingung und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien unter Würdigung der Gesamtumstände vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.


Abtretung, Aufrechnung


Der Besteller darf Forderungen gegen den Unternehmer nur mit dessen vorheriger Genehmigung abtreten. Der Besteller kann nur mit vom Unternehmer anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.


Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Besteller nur innerhalb dieses Vertragsverhältnisses und nur für den Fall zu, dass dem Unternehmer selbst eine grobe Vertragsverletzung vorzuwerfen ist oder dieser für eine mangelhafte Leistung bereits den Teil des Entgeltes erhalten hat, der dem Wert der Leistung entspricht.